Für Bildschirmarbeitsplätze gelten spezielle Anforderungen, die sich vor allen Dingen auch auf die Büromöbel beziehen. In der Bildschirmarbeitsverordnung (kurz BildschArbV) geht es darum, dass eine Verstellbarkeit der Sitzmöbel gegeben sein muss, die es ermöglicht, dass die Hände vor einer Tastatur auf den Bürotisch aufgelegt werden können. Das richtige Sitzen an einem Bildschirmarbeitsplatz ist dann realisierbar, wenn ein Bürostuhl durch verschiedene ergonomische Komponenten auf die jeweiligen Körpermaße und Körperproportionen abgestimmt werden kann. Diese Abstimmbarkeit bezieht sich ebenfalls auf den Abstand zum Boden. Höhenjustierbare und neigbare Bürostühle erfüllen laut Bildschirmarbeitsverordnung daher am besten die Anforderungen an einem derartigen Arbeitsplatz. Zusätzlich sorgen kippsichere Konstruktionen für eine gewisse Sicherheit. Gepolsterte Sitze, eine rückengerechte Form der Lehnen für ein sogenanntes dynamisches Sitzen sowie eine abgerundete Sitzkante sind zudem obligate Voraussetzungen. In Hinsicht auf Beweglichkeit werden Bürostühle mit fahrbaren Rollen ausgewählt, die mit dem Bodenbelag eine wegfahrsichere Einheit bilden, sodass keine Gefährdung entstehen kann.